E-Bike-Ladestationen in der Pfalz
Damit die Akku-„Unterstützung“ auch für den Rückweg sicher ist, haben wir eine Liste mit Hütten, Restaurants, Weinstuben, Hotels und Cafés mit Ladestationen zusammengestellt:
Arens 327m NN – Restaurant | Hotel | Panoramaterrasse
Oberst-Barret-Straße 1
67487 Sankt Martin
Besondere Unterkünfte in Annweiler
Kurhausstraße 25
76855 Annweiler
Castell – Restaurant, Hotel***, Terrasse
Hauptstraße 32
76829 Leinsweiler
Die kleine Blume – Hotel
Winterbergstraße 106
66996 Erfweiler
Felsentor – Waldhotel + Restaurant
Bahnhofstraße 88
76846 Hauenstein
Hellerhütte – Waldhütte im Herzen der Pfalz
GPS: L08:03:07 B49:20:08 E008 °3.210 N49°20.160
67434 Neustadt
Hotel Stiftsgut Keysermühle | Tagungshaus
Bahnhofstraße 1
76889 Klingenmünster
Jugendstilhotel Trifels mit Restaurant „Zum Alten Kurhaus“
Kurhausstraße 25
76855 Annweiler
Landhotel Hauer + Restaurant ADAMS
Hauptstraße 31
76889 Pleisweiler-Oberhofen
Südpfalz-Terrassen – Hotel***, Restaurant, Weinstube
Winzergasse 42
76889 Gleiszellen-Gleishorbach
Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem E-Bike?
Was ist ein Pedelec?
Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt den Fahrer mittels einem Elektromotor bis maximal 250 Watt während des Tretens bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren will, muss die eigene Muskelkraft einsetzen, die bei einem durchschnittlichen Radfahrer etwa 100 Watt beträgt.
Der Unterstützungsgrad kann in mehreren Stufen eingestellt werden und ist abhängig von der Pedalkraft oder der Trittfrequenz des Fahrers.
Rechtlich ist das Pedelec dem Fahrrad gleichgestellt
- Fahrer benötigen kein Versicherungskennzeichen
- Fahrer benötigen keine Zulassung
- Fahrer benötigen keinen Führerschein
- Es besteht keine Helmpflicht
- Es besteht keine Altersbeschränkung.
Dies gilt auch für Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h.
Für die schnelle Pedelec-Klasse sind einige gesetzliche Besonderheiten zu beachten
Die schnellen Pedelecs, auch Schweizer Klasse oder S-Klasse genannt, zählen zu den Kleinkrafträdern. Die Räder funktionieren zwar wie ein Pedelec, aber die Motorunterstützung wird erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Derzeit liegt die maximal erlaubte Nenn-Dauerleistung der Motoren bei 500 Watt.
Für ein Pedelec der S-Klasse ist
- eine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) notwendig
- ein Versicherungskennzeichen (Kostenpunkt etwa 70 Euro pro Jahr) gefordert
Das Bundesverkehrsministerium sieht als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit die an, die beim Mittreten erreicht wird, also bis zu 45 km/h. Das bedeutet
- dass Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein
- und im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein müssen
- Es besteht Helmpflicht
- Auf Radwegen darf man mit schnellen Pedelecs auch dann nicht fahren, wenn sie für Mofas frei gegeben sind
Was ist ein E-Bike?
Die 3. Kategorie der Fahrräder mit Hilfsmotor sind E-Bikes. Sie sind mit einem Elektromofa zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren, auch ohne dabei in die Pedale zu treten. Wird die Motorleistung von 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h nicht überschritten, gelten diese Fahrzeuge als Kleinkraftrad, früher Mofa.
Für ein E-Bike mit bis zu 500 Watt starken Motoren ist
- ein Versicherungskennzeichen,
- eine Betriebserlaubnis und mindestens eine
- Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich.
Will man 20 km/h Geschwindigkeit überschreiten, geht das nur mit Eigenleistung. Eine Helmpflicht besteht für E-Bikes nicht.
E-Bike / Pedelec Akku laden
Abhängig von der Kapazität des Akkus sind die Ladezeiten sehr unterschiedlich. Solche Unterschiede sind in der Praxis sehr relevant – ist der eine Akku nach 30 min Pause wieder halb voll, hat ein anderer Akku erst ein Bruchteil der Ladung erreicht. Für das Laden von neuen Pedelec-Akkus müssen ein paar Stunden eingeplant werden.
Wie weit kommt man denn nun mit einem Akku?
Diese Frage ist vor dem Kauf eine der Wichtigsten. Faktoren wie Fahrstil (rechtzeitiges Schalten, vorausschauendes Fahren und Bremsen), Topographie der Strecke (wie viele Steigungen hat die Strecke), das Gewicht des Fahrers und des Rades sowie die gewählte Unterstützungsstufe können durchaus bedeuten, dass der selbe Akku einmal 25km und einmal 65km hält.
Alles was „Recht“ ist
Darf ich hier fahren oder ist das verboten? Diese Frage stellt sich, wenn man mit dem E-Bike oder Pedelec ab und zu unterwegs ist. Folgend ein paar grundsätzliche Gebote und Verbote.
E-Bikes und Pedelecs auf Radwegen, ist das erlaubt?
Dürfen / müssen E-Bikes auf Radwegen fahren? Ja, E-Bikes dürfen auf Radwegen fahren, wenn das Zusatzschild „Mofas frei“ dazu befugt. Fahrräder und Pedelecs müssen auf dem Radweg fahren, wenn er benutzbar ist und ein blaues Radweg-Schild dazu verpflichtet.
Viele touristische Ausflugsziele und landschaftlich schöne Wege sind mit dem E-Bike nicht erreichbar
Wo das Befahren mit Motorkrafträdern durch Beschilderung verboten ist, dürfen sich nur Fahrrad- und Pedelecfahrer bewegen. Dadurch sind viele Ausflugsziele und besonders schöne Wege mit dem E-Bike nicht erreichbar oder befahrbar.
Ist in Einbahnstraßen für Fahrräder die Gegenrichtung freigegeben, trifft das auch auf Pedelecs, nicht aber auf E-Bikes zu. Diese Unterschiede gelten auch für Waldwege, für Radfahrer freigegebene Fußgängerzonen und Fahrradabstellanlagen.
Alkohol und E-Bike fahren?
Fahrrad- und Pedelec-Fahrern ist eine höhere Promillegrenze erlaubt, als den E-Bike-Piloten. E-Bike-Fahrer unterliegen den strengeren Grenzwerten, die für Kraftfahrzeugfahrer gelten.
Kinderanhänger am E-Bike, ist das erlaubt?
Nein, an E-Bikes darf man keinen Kinderanhänger befestigen. Der Transport von Kindern in Anhängern ist ausschließlich für Fahrräder und somit auch für Pedelecs erlaubt. An E-Bikes ist dies verboten. In geeigneten Kindersitzen dürfen Kinder bis zu sieben Jahren auf allen Zweirädern mitgenommen werden.
Quelle und weitere Informationen: ADFC