Für viele Menschen aus der Pfalz gehört der Urlaub im europäischen Ausland fest zum Jahr, ob nach Frankreich, Italien oder Österreich. Wer regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente einnimmt, sollte die Reise jedoch gut vorbereiten. Denn beim Grenzübertritt gelten klare Regeln, gerade für Arzneimittel, die unter besondere Bestimmungen fallen. Dieser Ratgeber erklärt sachlich, worauf es ankommt, und nimmt chronisch kranken Reisenden die Unsicherheit.
Reiseapotheke und Nachschub
Eine sorgfältige Reisevorbereitung beginnt zu Hause, mit einer vollständigen Reiseapotheke und ausreichend Vorrat der Dauermedikamente für die gesamte Reisezeit. Gerade bei chronischen Erkrankungen sollte man rechtzeitig prüfen, ob die Menge reicht und das Rezept aktuell ist. Hier hat die Digitalisierung vieles vereinfacht. Telemedizinische Plattformen, die verordnete Medikamente und medizinisches Cannabis liefern, erleichtern die Versorgung vor der Reise erheblich.
Medizinisches Cannabis wird dabei zunehmend als normaler Teil der Reiseapotheke betrachtet, denn es ist eine reguläre, ärztlich verordnete Therapieform. Wichtig ist allein, dass Beschaffung und Mitnahme rechtzeitig und korrekt geplant werden. Wer sich frühzeitig um Rezept, ausreichende Menge und die nötigen Bescheinigungen kümmert, reist deutlich entspannter.
Was das Schengener Abkommen für Medikamente vorschreibt
Innerhalb des Schengen-Raums gibt es keine regulären Grenzkontrollen, das bedeutet aber nicht, dass man beliebige Medikamente mitführen darf. Für ärztlich verschriebene Betäubungsmittel gilt eine besondere Regelung: Bei Reisen bis zu 30 Tagen ist eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens erforderlich.
Der Ablauf ist klar geregelt:
- Ausfüllen: Die behandelnde Ärztin oder der Arzt füllt das offizielle Formular auf Grundlage der Verordnung aus.
- Beglaubigen: Das zuständige Gesundheitsamt beglaubigt die Bescheinigung, meist gegen eine kleine Gebühr von rund 10 bis 15 Euro.
- Mitführen: Das Dokument gehört ins Handgepäck, zusammen mit dem Rezept und den Medikamenten in der Originalverpackung.
- Pro Präparat: Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung nötig.
Die Bescheinigung ist maximal 30 Tage gültig. Wer länger verreist oder das Ziel außerhalb des Schengen-Raums liegt, muss abweichende Regeln beachten.
Warum medizinisches Cannabis ein Sonderfall bleibt
Hier lohnt ein genauer Blick, denn die Rechtslage ist auf den ersten Blick widersprüchlich. Seit dem 1. April 2024 gilt medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel. Für Auslandsreisen ändert das aber wenig: In der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten wird Cannabis weiterhin als Betäubungsmittel eingestuft. Deshalb ist laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für Reisen mit medizinischem Cannabis in der Regel weiterhin die beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 erforderlich.
Zu beachten ist außerdem: Die Bescheinigung gilt ausschließlich für medizinisches Cannabis, das ärztlich auf Rezept verordnet wurde. Für Cannabis aus dem Freizeitbereich nach dem Konsumcannabisgesetz wird keine solche Bescheinigung ausgestellt. Die klare Trennung zwischen ärztlich verordneter Therapie und Freizeitkonsum ist also auch auf Reisen entscheidend.
Schengen-Raum und Nicht-Schengen im Vergleich
| Kriterium | Schengen-Staaten | Länder außerhalb Schengen |
| Benötigtes Dokument | Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ | mehrsprachige beglaubigte Bescheinigung |
| Beglaubigung | durch das Gesundheitsamt | durch das Gesundheitsamt |
| Vorab prüfen | Reisedauer (max. 30 Tage) | Einfuhrregeln des Ziellandes |
| Besonderheit | einheitliches Formular | manche Länder verbieten die Einfuhr ganz |
Praktische Tipps für einen entspannten Grenzübertritt
Damit im Urlaub nichts schiefgeht, helfen einige einfache Vorbereitungen. Reisende sollten alle Medikamente in der Originalverpackung transportieren, das Rezept und die Bescheinigung stets griffbereit im Handgepäck haben und sich vorab über die konkreten Bestimmungen des Ziellandes informieren, besonders außerhalb des Schengen-Raums. Bei Fernreisen empfiehlt das BfArM zusätzlich eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung.
Wer die Pfalz für einen entspannten Kurzurlaub gar nicht erst verlassen möchte, findet übrigens in der Rubrik Urlaub und Erholung auf pfalz-info.com zahlreiche Ideen vor der eigenen Haustür. Und wer sich allgemein über Reiseziele und Unterkünfte in der Region informieren möchte, ist auf dem Pfalz-Portal gut aufgehoben.
Gut vorbereitet reist es sich sorgenfrei
Eine chronische Erkrankung ist längst kein Hindernis mehr für den Europa-Urlaub, vorausgesetzt, man plant die medizinische Seite mit derselben Sorgfalt wie Route und Unterkunft. Die Schengen-Bescheinigung nach Artikel 75 schafft für verschreibungspflichtige Medikamente und medizinisches Cannabis klare, verlässliche Verhältnisse. Wer sich rechtzeitig um Rezept, Bescheinigung und ausreichenden Vorrat kümmert, kann den Grenzübertritt gelassen angehen und sich ganz auf die schönste Zeit des Jahres konzentriere.
Titelbild: Kim Hunter | Pixabay






